
Gutachten
Hier finden Sie nähere Informationen über klinisch-psychologische Stellungnahmen bei bariatrischen (Adipositas Chirurgie) oder plastischen/rekonstruktiven Eingriffen bzw. klinisch-psychologische Stellungnahmen für die Kostenübernahme einer zahnärztlichen Behandlung mit Vollnarkose durch die Krankenkasse. Grundsätzlich sollten die Begutachtung zeitnah am geplanten Eingriff stattfinden. Für nähere Informationen bitte ich Sie, sich direkt bei Ihrer zuständigen Krankenkasse oder der Operateurin/dem Operateur zu erkundigen.
Hier finden Sie die FAQ.

Adipositas Chirurgie
Metabolische und bariatrische Chirurgie stellt eine erfolgreiche Therapiemöglichkeit bei hochgradiger Adipositas dar - eine Gewichtsreduktion von ca. 25-75% ist möglich. Metabolische Chirurgie zielt auf die Verbesserung der Lebensqualität und von Adipositas-assoziierten Begleiterkrankungen wie einem Typ-2-Diabetes mellitus oder einer Fettlebererkrankung ab. Um sich einem solchen Eingriff zu unterziehen, benötigen Sie einige Voraussetzungen - u.a. ein klinisch-psychologisches Gutachten.
Voraussetzungen
Die wichtigste Voraussetzung für einen solchen Eingriff stellt neben einem langjährigen Bestehen des Übergewichts und vergeblichen konservativen Therapieversuchen ein BMI von >35 kg/m2 mit Begleiterkrankungen wie Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) oder Hypertonie (Bluthochdruck) dar, bzw. ein BMI von > 40 kg/m2.
Im Rahmen einer umfangreichen Abklärung für eine Operation sind mehrere Untersuchungen, wie z.B. eine Gastroskopie (Magenspiegelung), eine hormonelle Abklärung sowie eine ausführliche diätologische Schulung erforderlich. Des Weiteren benötigen Sie ein klinisch-psychologisches Gutachten. Für diese Begutachtung benötigen Sie keinerlei Voraussetzungen.
Klinisch-psychologische Begutachtung
Ziel dieser Begutachtung ist es, auf Zusammenhänge zwischen Stress und Ernährungsgewohnheiten zu sensibilisieren und bestimmte psychische Risikofaktoren im Vorfeld einer Operation herauszufinden, um diesen adäquat begegnen zu können. Sie bekommen von mir eine schriftliche, klar formulierte Stellungnahme mit allen für das restliche Behandlungsteam notwendigen Informationen. Bitte beachten Sie, dass selbstverständlich auch hier meine Verschwiegenheitspflicht gilt und alles, was nicht zur konkreten Beantwortung der Fragestellung zählt, unter uns bleibt.
Dies nimmt in etwa 2-3 Stunden in Anspruch und ist eine privat zu zahlende Leistung. Für nähere Informationen zu den Rahmenbedingungen kontaktieren Sie mich bitte per Telefon, SMS oder Kontaktformular.
Hilfreiche Links
Hier finden Sie den Folder der Österreichischen Gesellschaft für Adipositas & metabolische Chirurgie (ÖGAMC).

Kostenübernahme für Vollnarkose bei zahnmedizinischen Behandlungen
Wenn die Angst so groß ist (Dentalphobie), dass eine Behandlung im Wachzustand unmöglich scheint, kann eine Sanierung unter Vollnarkose (ITN) der notwendige Ausweg sein. Damit die Krankenkasse die Kosten für diese Narkose übernimmt, ist in Österreich ein klinisch-psychologisches Gutachten erforderlich.
Voraussetzungen
Manche Kassen bieten eine Teilrefundierung der Begutachtungskosten an, dafür benötigen Sie vor der Begutachtung durch meine Seite eine Überweisung der behandelnden Zahnärztin oder des behandelnden Zahnarztes.
Klinisch-psychologische Begutachtung
Dies nimmt in etwa 2 Stunden in Anspruch und ist eine privat zu zahlende Leistung. Für nähere Informationen zu den Rahmenbedingungen kontaktieren Sie mich bitte per Telefon, SMS oder Kontaktformular.
Hilfreiche Links
Hier finden Sie Informationen zur Zahnbehandlungsangst.

Plastische und rekonstruktive Chirurgie
Nach massiver Gewichtsabnahme oder schweren körperlichen Veränderungen (z. B. nach Schwangerschaften oder Unfällen) bleibt oft ein Leiden zurück, das über das rein Körperliche hinausgeht. Erschlafftes Gewebe oder funktionelle Einschränkungen können zu einer enormen psychischen Belastung führen.
Damit die Krankenkasse die Kosten für eine Wiederherstellungs-OP (z. B. Bauchdeckenstraffung, Brustreduktion oder Lipödem-Behandlung) übernimmt, ist der Nachweis eines klinisch relevanten Leidensdrucks erforderlich.
Voraussetzungen
Manche Kassen bieten eine Teilrefundierung der Begutachtungskosten an, dafür benötigen Sie vor der Begutachtung durch meine Seite eine Überweisung der behandelnden Chirurgin oder des behandelnden Chirurges.
Klinisch-psychologische Begutachtung
Dies nimmt in etwa 2 Stunden in Anspruch und ist eine privat zu zahlende Leistung. Für nähere Informationen zu den Rahmenbedingungen kontaktieren Sie mich bitte per Telefon, SMS oder Kontaktformular.

FAQ
Warum verlangt die Krankenkasse ein klinisch-psychologisches Gutachten?
Die Sozialversicherungsträger (z. B. ÖGK, SVS, BVAEB) möchte sicherstellen, dass die geplanten Eingriffe medizinisch notwendig und erfolgsversprechend sind. Das Gutachten dient als Beleg dafür, dass der psychische Leidensdruck real ist und keine psychischen Hindernisse vorliegen, die das Ergebnis gefährden könnten.
Was passiert bei einem Begutachtungstermin?
In einem Gespräch (Exploration) besprechen wir Ihre Vorgeschichte und Ihre Ziele. Zusätzlich kommen wissenschaftlich anerkannte Fragebögen (Testpsychologie) zum Einsatz, um ein objektives Bild Ihres Befindens zu erhalten. Das dauert in der Regel etwa 90 bis 180 Minuten.
Muss ich Angst haben, die „psychologische Freigabe“ nicht zu erhalten?
Es geht nicht um ein „Bestehen“ oder „Durchfallen“. Ziel ist es, Sie sicher durch den Prozess zu begleiten. Sollten wir Themen entdecken, die vor der Operation noch Aufmerksamkeit benötigen, erarbeiten wir gemeinsam eine Empfehlung für die Zeit danach. Falls eindeutige Kontraindikationen vorliegen, wodurch Sie durch einen Eingriff Schaden nehmen könnten, werden Sie von mir persönlich darüber aufgeklärt.
Wie lange ist mein Gutachten gültig?
Grundsätzlich sollten die Begutachtung zeitnah am geplanten Eingriff stattfinden.
Bekomme ich die Kosten für das Gutachten zurückerstattet?
Wenn Sie eine ärztliche Zuweisung zur „klinisch-psychologischen Diagnostik“ (z. B. von Ihrer, Zahnärztin, Ihrem Chirurgen oder Hausarzt) mitbringen, können Sie das Honorar bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Je nach Kasse wird ein Teil der Kosten (Kostenzuschuss) rückerstattet.
