Krankenkassenzuschuss
Sie haben die Möglichkeit, eine Teilrefundierung für eine Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen, je nach Krankenkasse handelt es sich in etwa um einen Betrag zwischen 28 bis 40 Euro pro Einheit. Dafür ist es notwendig, an Ihre Kasse bestimmte benötige Daten (wie etwa Diagnosen) zu übermitteln. Um einen Zuschuss zu erhalten, benötigen Sie spätestens vor der zweiten Psychotherapiesitzung eine ärztlichen Untersuchung. Diese Untersuchung dient dazu, eventuelle körperliche Erkrankungen abzuklären, die die seelische Problematik vielleicht (mit-)bedingen. Die Untersuchung kann von einem praktischen Arzt durchgeführt werden, für die Bestätigung gibt es ein eigenes Formular. Die Untersuchung bezieht sich nur darauf, ob körperliche Erkrankungen vorliegen, nicht aber darauf, ob eine Psychotherapie notwendig oder zweckmäßig ist. Dies ist auch im Sinne eines bio-psycho-sozialen Behandlungsgrundsatzes, dem ich mich verpflichtet fühle, wichtig und sinnvoll. Es ist keine Überweisung des Arztes zur Psychotherapeutin bzw. zum Psychotherapeuten erforderlich.
Ebenso ist es bei bestimmten Umständen möglich, eine psychologische Beratung/Behandlung bzw. Psychotherapie unter dem Punkt „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend zu machen (z.B. wenn die Behandlung aufgrund der beruflichen Situation notwendig ist).
Falls Sie eine private Zusatzversicherung abgeschlossen haben, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung über eine etwaige Kostenrückerstattung.
Schweigepflicht
Als Klinische Psychologin, Gesundheitspsychologin und Psychotherapeutin unterliege ich laut Gesetz einer sehr strengen Verschwiegenheit (§ 37 des Psychologengesetzes bzw. § 15 des Psychotherapiegesetzes) ebenso sind Ihre Daten nach der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung geschützt.
Dies garantiert Ihnen eine absolute Vertraulichkeit in allen Belangen. Es werden von meiner Seite keinerlei Daten oder Inhalte an Dritte ohne Ihre ausdrücklichen und schriftlichen Erlaubnis weitergegeben.